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Neue CO2-Bepreisung gilt seit 1. Januar – Auswirkungen für Sanierung

7. Januar 2021

Wie bereits 2019 im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) angekündigt, ist am 1. Januar 2021 nun die CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme in Kraft getreten. Fossile Energieträger werden nun seit Anfang des Jahres mit einem Festpreis für CO2-Ausstoß beaufschlagt.

Bei diesem Festpreissystem werden Zertifikate auf der vorgelagerten Handelsebene an die Unternehmen verkauft, die die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen. Der Einsatz fossiler Energieträger wird dadurch im Vergleich zu erneuerbaren unwirtschaftlicher. Bis 2025 ist der Preis festgesetzt, danach müssen Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Umlauf bringen, per Auktion Zertifikate ersteigern. Die Gesamtmenge der zu erwerbenden Zertifikate ist allerdings entsprechend der Klimaziele der Bundesrepublik begrenzt. Die Unternehmen geben die CO2-Bepreisung über Kraftstoff-, Öl- oder Gaspreise an die Verbraucher*innen weiter. So soll sich langfristig nicht nur der Preis am Markt durch Angebot und Nachfrage selbst regulieren, sondern die Gesamtmenge an Zertifikaten jedes Jahr gesenkt werden. Dadurch wird der Ausstoß von CO2 mit jedem Jahr unwirtschaftlicher und Unternehmen wie Verbraucher*innen werden dazu angereizt, nachhaltige bzw. emissionsarme Energieträger im Verkehr und für die Wärmeerzeugung im Gebäudebereich zu verwenden.

Im Jahr 2021 waren 25 Euro pro Tonne CO2 fällig.  2022 sind es bereits 25 Euro / t. Dieser Preis steigt jedes Jahr auf einen bereits abgesteckten Betrag von 55 Euro in 2025. Auch darüber hinaus sind weitere Preissteigerungen zu erwarten.

Beispielrechnung:

Angenommen wird ein jährlicher Energieverbrauch von 20.000 Kilowattstunden eines ungedämmten Standardhauses bei Kosten von 25 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2021 bzw. 55 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2025.

Bei Ölheizungen: 6,36 Tonnen CO2 pro Jahr = 159 Euro Zusatzkosten im Jahr 2021 und rund 350 Euro Zusatzkosten im Jahr 2025.

Bei Gasheizungen: 4,94 Tonnen CO2 pro Jahr = 125 Euro Zusatzkosten im Jahr 2021 rund 272 Euro Zusatzkosten im Jahr 2025.

Ausgehend von jährlichen CO2-Kosten von 55 Euro pro Tonne im Schnitt in den nächsten 20 Jahren – ohne Zinseffekt und Inflation und andere Einflüsse zu berücksichtigen– erzeugt die CO2-Steuer bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit Ölheizung somit rund 7.000 Euro und mit Gasheizung rund 5.400 Euro an Zusatzkosten. Dadurch amortisieren sich viele energetische Sanierungsmaßnahmen deutlich schneller – sowohl an der Hülle durch Energieeffizienz als auch die Vermeidung von CO2-Ausstoß durch Einbau einer Heizung mit erneuerbarem Strom.

Für den Gebäudesektor bedeutet dies, dass sich die CO2-Bepreisung stark auf die Energiekosten auswirken wird und dass energetische Maßnahmen zukünftig immer wirtschaftlicher werden. Im Jahr 2021 führt die CO2-Bepreisung zu einer Preissteigerung bei fossilen Brennstoffen zwischen fünf und 15 Prozent, während im Jahr 2025 bereits Preissteigerungen von 15 bis 25 Prozent zu erwarten sind. Somit lohnt es sich, den CO2-Preis ab sofort bei Investitionsentscheidungen sowohl im Gebäude- als auch im Verkehrssektor miteinzubeziehen.

Hinzu kommen weitere Förderprogramme, die Investitionen in erneuerbare Energien anregen sollen, beispielsweise die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Kritisiert wird vonseiten einiger Bundesministerien aber, dass die CO2-Bepreisung derzeit vollständig auf die Mieter*innen abgewälzt werden kann, obwohl diese lediglich ihren Energieverbrauch regulieren können, aber keinen Einfluss auf den Gebäudezustand haben. Deswegen werden Forderungen laut, dass auch Vermieter*innen einen Teil der neuen Kosten der CO2-Bepreisung mittragen sollen. Dies unterstützt der GIH, weil so weitere Anreize zur energetischen Sanierung geschaffen werden. Denkbar ist hier beispielsweise, dass die Kostenverteilung von der Güte des Gebäudes abhängt. Allenfalls können Mieter*innen aber auf Entlastung hoffen.

Quellen:

Bosch Thermotechnik GmbH: CO2-Vergleich: Energieträger Heizung – ein Klimabilanz. https://www.effizienzhaus-online.de/heizung-energietraeger-und-klimabilanz/ [05.01.2021].

Öko-Zentrum NRW GmbH: CO2-Bepreisung im Gebäudesektor. https://oekozentrum.nrw/aktuelles/detail/news/CO2-bepreisung-im-gebaeudesektor/ [05.01.2021].

Umweltbundesamt, Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Nationaler Emissionshandel. https://www.dehst.de/DE/Nationaler-Emissionshandel/nationaler-emissionshandel_node.html  [05.01.2021].

Schultz, Stefan, Spiegel Online: Mieter können auf Entlastung bei CO2-Preis hoffen. https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/mieter-koennen-auf-entlastung-bei-co2-preis-hoffen-a-18d87c1d-d0c9-49e6-821e-5386b5a9cb22 [19.01.2021].

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