Wir haben soeben die Information erhalten: Im Zuge der geplanten Novelle der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird das KfW-Antragsportal voraussichtlich ab morgen, Donnerstag, ab 12:00 Uhr oder möglicherweise bereits früher vorübergehend geschlossen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass bei Wiederöffnung des Portals bereits die neuen Förderbedingungen gelten.

Kunden, für die bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA) vorliegt, können voraussichtlich weiterhin Anträge zu den bisherigen Konditionen einreichen. Ob kurzfristig noch neue BzAs ausgestellt werden können, konnte bislang nicht abschließend verifiziert werden. Es empfiehlt sich daher, offene Anträge möglichst zeitnah abzuschließen und einzureichen.

Geplante Änderungen der BEG-Förderung

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wird den vorliegenden Reformvorschlag voraussichtlich heute beschließen. Die geplanten Änderungen betreffen insbesondere die Heizungsförderung und umfassen unter anderem:

  • Die förderfähigen Kosten werden zum Neustart der Förderung einmalig um 2.000 Euro auf 28.000 Euro abgesenkt. Anschließend ist eine weitere Absenkung um jeweils 750 Euro alle sechs Monate vorgesehen.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus soll schrittweise von aktuell 20 Prozent auf 16 Prozent sinken und anschließend halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte reduziert werden.
  • Der Einkommensbonus wird neu gestaltet und künftig zwischen 10 und 40 Prozent liegen. Familien mit mindestens einem Kind sollen dabei berücksichtigt werden. Die Regelung soll für Einkommen zwischen 30.000 und 60.000 Euro gelten.
  • Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt.
  • Ein neuer Bonus für europäische Wertschöpfung („Local Content“) in Höhe von 15 Prozent ist vorgesehen. Gleichzeitig soll die Grundförderung entsprechend abgesenkt werden. Die Einführung ist für das erste Quartal 2027 geplant; die genaue Ausgestaltung soll im Laufe des Jahres gemeinsam mit den Verbänden erfolgen.
  • Bestimmte Heizungstausche sollen künftig nicht mehr gefördert werden, darunter der Wechsel von einer Wärmepumpe zu einer weiteren Wärmepumpe sowie der Wechsel von Fernwärme zu einer Wärmepumpe.

Die vorgesehenen Degressionsschritte für förderfähige Kosten und Klimageschwindigkeitsbonus sollen künftig jeweils zum 1. Februar und 1. Juli erfolgen.

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Weiterhin offen ist, ob das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) noch in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet wird. Nach aktuellem Stand soll zunächst nur eine Befassung im Wirtschafts- und Energieausschuss erfolgen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass das Gesetz kurzfristig noch auf die Tagesordnung der laufenden Sitzungswoche gesetzt wird.