Folgende E-Mail des BMWE erreichte uns soeben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits bekannt hat die Bundesregierung Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgeschlagen, die der Haushaltsausschuss des Bundestages heute gebilligt hat.
Ich möchte Sie hiermit über das Vorgehen in den nächsten Tagen informieren.
Eine Antragstellung zu den neuen Konditionen wird bei BAFA und KfW ab dem 21.07.2026 möglich sein. Zum 9.07.2027 startet eine Übergangsphase, die sowohl zur Umprogrammierung als auch für eine Vertrauensschutzregelung genutzt wird. Während dieser Phase werden die dem BAFA und der KfW vorliegenden Anträge zu den alten Konditionen abgearbeitet. Soweit eine Bestätigung zum Antrag (BzA) bei der KfW bzw. eine Technisch Projektbeschreibung (TPB) beim BAFA bereits vorliegt, können in diesem Zeitraum auch weiter Anträge zu den alten Konditionen gestellt werden. Neue BzAs/TBBs können dann ab dem 21.07.2026 erstellt werden.
Morgen werden das Fachreferat IIA3 sowie Vertreter von KfW und BAFA Sie im Rahmen des bereits angesetzten Verbändetermins umfassend zum weiteren Vorgehen informieren.
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