Heute Nachmittag, am 14. Juli 2026, fand die Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zu den Entwürfen der neuen BEG-Förderrichtlinien statt. Vertreter des GIH sowie viele Verbände konnten zahlreiche Fragen zu den geplanten Änderungen stellen.
Aus Sicht des GIH wurde die Anhörung offen und konstruktiv geführt. Das BMWE beantwortete die zahlreichen Fragen transparent und kündigte an, einzelne Punkte nochmals zu prüfen. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Aussagen zusammengefasst. Die Richtlinien sind noch nicht endgültig beschlossen. Bis zur Veröffentlichung können noch Änderungen erfolgen. Bereits am Freitagvormittag findet ein weiterer kleinerer Verbändetermin statt, bei dem insbesondere offene Fragen zum iSFP-Bonus, zu Fenstermaßnahmen und weiteren Detailregelungen vertieft besprochen werden.
Allgemeines
- Das BMWE plant weiterhin einen Start der neuen BEG-Richtlinien zum 21. Juli 2026.
- Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nach Aussage des BMWE hierfür keine rechtliche Voraussetzung und wird etwas später erst erfolgen. Zuvor wird die Richtlinie beim BMWE, BAFA und KfW veröffentlicht.
- Im Entwurf des Klima- und Transformationsfonds (KTF) sind mit 12 Milliarden Euro mehr BEG-Mittel für 2027 vorgesehen als ursprünglich geplant. Trotzdem ist bis 2030 eine Einsparung von rund 2 Mrd. Euro nötig.
- Regelung aus den vom Finanzausschuss beschlossen Eckpunkten sind so gut wie nicht mehr verhandelbar.
- Die Degression der Förderung wurde vom BMWE mit den verfügbaren Haushaltsmitteln begründet.
- Die Umstellung der neuen KfW-Kreditprogramme („2-Programme-Welt“) für WG/NWG soll erst Ende 2027 bzw. 2028 erfolgen.
Förderstopp und Kulanzregelung
Der GIH sowie zahlreiche weitere Verbände forderten eine Übergangs- oder Kulanzregelung für Vorhaben, die aufgrund der technischen Probleme beim Förderstopp nicht mehr beantragt werden konnten.
Nach Angaben des BMWE
- gab es am Nachmittag des Förderstopps rund 60.000 Zugriffe auf das KfW-Portal,
- die KfW kann nachvollziehen, welche Nutzer sich eingeloggt haben,
- daraus lasse sich jedoch nicht erkennen, für welches Förderprogramm oder wie viele Vorhaben tatsächlich ein Antrag gestellt werden sollte.
Eine Kulanzregelung, auch aufgrund unterschiedlicher Nachweise, wurde daher aus rechtlichen Gründen erneut abgelehnt. Auch Ausnahmen für einzelne Fallgruppen seien nach Einschätzung des BMWE kaum rechtssicher umsetzbar.
Heizungsförderung
Fernwärme
Das BMWE stellte klar:
- Einzelheizungen bleiben grundsätzlich weiterhin förderfähig.
- Eine Förderung entfällt nur dann, wenn Kommune oder Wärmenetzbetreiber adressgenau und rechtlich verbindlich nachweisen können, dass innerhalb von drei Jahren ein Wärmenetzanschluss erfolgt.
- Die Beweislast liegt ausdrücklich bei Kommune bzw. Netzbetreiber – nicht beim Antragsteller oder Energieberater.
- Die konkrete Umsetzung soll noch in den Merkblättern präzisiert werden.
Natürliche Kältemittel
Hier kündigte das BMWE eine Änderung gegenüber den bisherigen Eckpunkten an.
- Die Verpflichtung zum Einsatz natürlicher Kältemittel soll erst ab 2028 gelten.
- Bis dahin bleibt deren Einsatz lediglich eine Empfehlung.
- Hintergrund sind bestehende Lagerbestände sowie notwendige Übergangsfristen für die Hersteller.
EU-Wertschöpfungsbonus (Local-Content-Bonus)
- Einführung ab Q1 2027 vorgesehen.
- Details werden derzeit gemeinsam mit BDH und BWP erarbeitet.
- Förderfähige Wärmepumpen sollen künftig über entsprechende Listen eindeutig nachgewiesen werden.
- Eine Anwendung auf andere Produkte wie Dämmstoffe hat das BMWE abgelehnt.
Gebäudehülle (BEG EM)
iSFP-Bonus
Der GIH hat die neue 30.000-Euro-Mindestinvestition deutlich kritisiert.
Aus unserer Sicht verliert der individuelle Sanierungsfahrplan dadurch einen erheblichen Teil seiner bisherigen Lenkungswirkung. Gerade typische Einzelmaßnahmen wie Fenster-, Dach- oder Fassadensanierungen profitieren künftig kaum noch vom Bonus.
Das BMWE erläuterte, dass diese Regelung bewusst gewählt wurde. Ziel sei es, Eigentümer stärker zu mehreren Sanierungsmaßnahmen zu motivieren. Eine Änderung wurde derzeit eher zurückhaltend bewertet.
Offen blieb insbesondere,
- wie mit bereits bestehenden iSFPs umgegangen wird,
- sowie die Behandlung späterer Maßnahmen innerhalb eines Sanierungsfahrplans.
Diese Punkte sollen am Freitag in einem Verbändetreffen nochmals vertieft diskutiert werden.
Degression der förderfähigen Kosten
Der GIH hat die vorgesehene Degression der förderfähigen Kosten für Gebäudehüllen deutlich kritisiert.
Dabei wurde ausdrücklich klargestellt:
- Eine Degression bei der Heizungsförderung kann aufgrund der Anlagengröße sachgerecht sein.
- Diese Logik lässt sich jedoch nicht auf Fassaden-, Dach- und Fenstersanierungen übertragen, da deren Kosten im Wesentlichen von der Fläche und somit auch von den Wohneinheiten abhängen.
Gerade größere Mehrfamilienhäuser werden dadurch erheblich benachteiligt.
Das BMWE begründete die Degression mit den begrenzten Haushaltsmitteln.
Worst-Performing-Buildings (WPB)
Die Einführung eines WPB-Bonus wurde grundsätzlich begrüßt.
Der GIH wies jedoch darauf hin, dass die vorgesehene Definition deutlich enger ausfällt als nach dem Gebäuderenovierungsfahrplan und der europäische Gebäuderichtlinie (EPBD). Dort werden Worst Performing Buildings wesentlich breiter definiert.
Nach Aussage des BMWE wurde der Grenzwert von 300 kWh/(m²a) aufgrund der Umstellung von DIN 4108 auf die DIN V 18599 gewählt. Diese berechnet um rund 20 Prozent höhere Bedarfswerte. Man gehe derzeit davon aus, dass dadurch keine Gebäude aus der Förderung herausfallen. Die Definition werde jedoch nochmals überprüft.
Fenstermaßnahmen
Mehrere Verbände forderten, Fenstermaßnahmen ebenfalls für den WPB-Bonus zu öffnen.
Nach Aussage des BMWE ist dies derzeit nicht vorgesehen.
Lediglich eine Berücksichtigung in Kombination mit anderen Maßnahmen wird – inkl. der Kostenaufteilung – nochmals geprüft. Die Erfolgsaussichten wurden jedoch eher zurückhaltend eingeschätzt. Auch dieses Thema soll am Freitag nochmals besprochen werden.
Erhaltenswerte Bausubstanz
Mehrere Verbände kritisierten die Streichung der bisherigen Regelung für erhaltenswerte Bausubstanz.
Das BMWE verwies auf fehlende finanzielle Spielräume, schloss jedoch Anpassungen im weiteren Verfahren nicht vollständig aus.
Effizienzhäuser und Effizienzgebäude (BEG WG und BEG NWG)
Kürzung der Tilgungszuschüsse
Mehrere Verbände – darunter auch der GIH – forderten eine Rücknahme der Kürzungen bei den Tilgungszuschüssen.
Das BMWE machte jedoch deutlich, dass eine Rücknahme derzeit eher nicht zu erwarten sei.
Das Ministerium bestätigte Mittel für eine Zinssenkung. Gleichzeitig räumte es ein, dass niedrigere Kreditzinsen die Kürzung der Tilgungszuschüsse nicht vollständig ausgleichen können.
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Der GIH sowie mehrere weitere Verbände forderten, die Pflicht zum Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung bei Effizienzhaus- und Effizienzgebäudestandards 55EE und 40EE zu überarbeiten.
Begründung:
- Durch die deutliche Kürzung der Förderung droht ein erheblicher Rückgang anspruchsvoller Effizienzhaus- und Effizienzgebäudesanierungen.
- Die zusätzlichen technischen Anforderungen stehen künftig vielfach nicht mehr im Verhältnis zur reduzierten Förderung.
Das BMWE bestätigte, dass hierzu bereits zahlreiche Rückmeldungen eingegangen seien. Änderungen seien daher grundsätzlich noch möglich.
Fazit des GIH
Die Anhörung hat gezeigt, dass das BMWE zahlreiche Anregungen der Verbände ernst nimmt und bei einzelnen Detailregelungen noch Änderungsmöglichkeiten sieht. Insbesondere beim iSFP-Bonus, der WPB-Definition, den Lüftungsanforderungen, den Fenstermaßnahmen sowie der erhaltenswerten Bausubstanz sollen die Gespräche bereits am Freitag fortgesetzt werden.
Bei der Degression der Gebäudehülle, der Kürzung der Effizienzhausförderung sowie einer Kulanzregelung für den Förderstopp sieht das BMWE derzeit dagegen nur geringe Spielräume.
Der GIH wird seine Stellungnahme fristgerecht morgen einreichen und sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Förderung langfristig wirksame energetischen Sanierungen, die Gebäudehülle und qualitätsgesicherte Energieberatung stärkt. Vielen Dank für euer Unterstützung dabei.
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