Am 01.09.25 haben wir bereits in unseren Newsletter berichtet: Der GIH hat Erkenntnis von mehreren Abmahnschreiben von Mitgliedern bekommen, auf deren Homepages veraltete Förderkonditionen veröffentlicht waren. Energieberatende werden in den Anwaltsschreiben wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße abgemahnt, zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert sowie zur Erstattung von vierstelligen vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten aufgefordert.
Bitte passt umgehend eure frei zugänglichen Veröffentlichungen an, wenn dort nicht mehr aktuelle Förderungen wie z.B. 80 Prozent iSFP-Zuschuss dargestellt sind. Bitte auch bei Förderkonditionen den Zusatz bis zu 50% verwenden.
Durch einen Anwalt haben wir ein Erwiderungsschreiben formulieren lassen, welches wir euch gerne zum Download zur Verfügung stellen. – Der GIH übernimmt keine Haftung / ohne Gewähr. –
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