Die Verhandlungen zum GMG dauern an. Offen ist weiterhin nicht nur der Mieterschutz, sondern auch die konkrete Ausgestaltung der sogenannten „Biotreppe“ (zeitliche Staffelung der EE-Anteile). Solange weder Quoten noch Zeitpfade feststehen, bleibt die Beratungspraxis erheblich erschwert. Aktuell ist vorgesehen, diese Regelung nicht im Gesetz selbst, sondern erst nachgelagert (angekündigt: August) festzulegen.
Ein erster Gesetzentwurf wird daher frühestens in der Woche nach Ostern erwartet.
Nach Veröffentlichung der GMG-Eckpunkte mit der weitgehenden Abschaffung des § 71 und § 72 GEG zeichnet sich ab, dass sich die Union mit „technologieoffenen“ Regelungen, wie weiter möglichem Einbau fossilen Heizungen mit voraussichtlich niedrigeren Anforderungen weitgehend durchgesetzt hat. Die SPD versucht, die daraus resultierenden Mehrbelastungen für Mieter nachgelagert zu begrenzen, insbesondere durch Eingriffe in die Kostenverteilung und Umlagefähigkeit.
Mieterschutz – diskutierte Instrumente beim Einbau neuer Öl- und Gasheizungen
- Begrenzung der Umlage fossiler Heizungen:
Investitionskosten für neue fossile Heizungen könnten nicht bzw. nur eingeschränkt über die Modernisierungsumlage auf Mieter übertragbar sein. - CO₂-Kosten – stärkere Verlagerung zum Vermieter:
Diskutiert wird eine Weiterentwicklung des CO₂-Aufteilungsgesetzes hin zu einer stärkeren bis kompletten Verlagerung der CO₂-Kosten auf den Vermieter. Hintergrund ist die begrenzte Lenkungswirkung des CO₂-Preises durch die derzeitige politische Dämpfung (nationaler Preiskorridor, EU-ETS2). - „Biotreppe“ beim Vermieter:
Zusatzkosten aus steigenden EE-Anforderungen der Biotreppe könnten nicht umlagefähig sein. - „Relativer Heizkostendeckel“ (Referenzmodell von Verbraucherzentrale und Mieterbund):
Die Deckel-Obergrenze der ansetzbaren Heizkosten orientiert sich an einer klimafreundlichen Referenz (typisch: Wärmepumpe).
Berechnung: Stromdurchschnittspreis der vergangenen drei Jahre, geteilt durch die Jahresarbeitszahl einer effizient betriebenen Wärmepumpe (3,0) und anschließend mit dem Verbrauch multipliziert. Der Heizkostenteil, der über diesen Deckel hinausgeht, könnte vom Vermieter getragen werden müssen. - Zusatzkosten fossiler Heizungen:
Pauschale einmalige „Straf“-Aufschläge zur Abbildung zukünftiger Kosten und CO₂-Lasten sind im Gespräch, derzeit jedoch politisch wenig konsensfähig.
Der GIH bleibt weiterhin eng an dem Thema dran und hat in dieser Woche Gespräche mit mehreren Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Parteien sowie Ministerien geführt.
Wir wünschen euch frohe Ostern!
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