Ab 27. August 2024 startet nicht nur die Heizungsförderung für Unternehmen, sondern es gibt auch ein neues Angebot für einen zinsvergünstigten Ergänzungskredit beim Einbau klimafreundlicher Heizungen in NWG. Die Kreditförderung „BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523)“ kann bei einem Finanzierungspartner der KfW unter Vorlage einer Zuschusszusage der KfW und/oder eines Zuwendungsbescheids des BAFA für eine Zuschussförderung nach der BEG-EM-Förderrichtlinie beantragt werden.
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