Die im vergangenen Jahr angekündigte Novelle des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) zur Abschaffung des „Nationalen Heizungslabels“ befindet sich weiter im parlamentarischen Verfahren.
Ab dem Stichtag des Inkrafttretens gelten die bisherigen §§ 16 bis 19 nicht mehr. Damit entfällt für alle nach § 17 verpflichteten bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-innen sowohl die Pflicht zur Anbringung der Energieeffizienzlabel und Verteilung der Informationsschriften, aber auch die Duldungspflicht der Labelanbringung seitens der Eigentümer/-innen und Mieter/-innen von Heizgeräten nach § 19. Mehr>>
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