Dem GIH liegt ein internes Papier der Ressortabstimmung zur geplanten Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vor. Die Vorschläge der Richtlinienänderungen sind noch nicht offiziell beschlossen und bedürfen voraussichtlich unter anderem der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Änderungen im weiteren Verfahren sind daher möglich.

Nach aktuellem Stand sind insbesondere folgende Änderungen vorgesehen, der Start ist noch nicht bekannt.

  • Stärkere soziale Staffelung der Heizungsförderung: Höhere Förderung für Haushalte mit niedrigem zu versteuernden Jahreseinkommen sowie ein zusätzlicher Kinderzuschlag, der Einkommen einmalig um 10.000 € senkt.
    • Einkommen bis 30.000 €                      à  Erhöhung auf 40 %
    • Einkommen 30.000 bis 40.000 €           à  unverändert 30 %
    • Einkommen bis zu 50.000 €                  à  neuer Einkommensbonus von 10 %

 

  • Schrittweise Absenkung der förderfähigen Kosten bei der Heizungsförderung (Degression). Die maximal förderfähigen Kosten sollen zunächst um 2.000 Euro und anschließend alle sechs Monate um weitere 750 Euro sinken.
  • Schrittweise Absenkung des Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 20 Prozent um vier Prozentpunkte alle sechs Monate.
  • Wegfall des Effizienzbonus für Wärmepumpen (z. B. natürliche Kältemittel) sowie des Emissionsminderungszuschlags für Biomasseanlagen.
  • Neuer „Made in Europe“-Bonus für Wärmepumpen mit wesentlichen Wertschöpfungsanteilen in Europa ab 2027 in Höhe von 15 Prozent. Die Grundförderung soll hierfür entsprechend abgesenkt werden, sodass die Änderung insgesamt kostenneutral bleibt.
  • Heizungsförderung nur noch bei Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen, Wechsel von Fernwärme oder bestehenden EE-Anlagen wird ab 2008 nicht mehr gefördert, für den Ersatz alter EE-Anlagen vor 2008 Halbierung der förderfähigen Kosten.
  • Degression der förderfähigen Kosten für Effizienzmaßnahmen bei Mehrfamilienhäusern wie in der Heizungsförderung (1. Wohneinheit 30.000 €, 2 – 6. WE: 15.000 €, ab der 7. WE: 8.000 €)
  • Änderungen beim individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP): Der iSFP-Bonus soll künftig erst ab der zweiten förderfähigen „signifikanten“ Einzelmaßnahme gewährt werden.
  • Neuer Bonus für besonders ineffiziente Gebäude (Worst Performing Buildings) bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, außer reinem Fensteraustausch, Höhe: 5 Prozent. Hintergrund: stärkere Förderung besonders ineffizienter Gebäude gemäß EPBD
  • Ausweitung der Förderung für serielles Sanieren, unter anderem auf Effizienzhaus 70 EE und Nichtwohngebäude
  • Senkung der Tilgungszuschüsse in der Effizienzhaus/gebäudeförderung  um 10%-Punkte, EE-Klasse wird zur Standardanforderung (5 %-Bonus entfällt), Bonus für nachhaltiges Bauen wird vereinfacht (LCA ausreichend)

Der GIH bewertet die Vorschläge derzeit und steht hierzu im Austausch mit Politik und Ministerien. Voraussichtlich wird die Novelle heute vom BMWE offiziell vorgestellt.  Sobald Beschlüsse vorliegen, informieren wir hier über die konkreten Auswirkungen auf die Förderlandschaft.

 

Hinweis des GIH (ohne Gewähr): Wer bereits einen weitgehend vorbereiteten Förderantrag stellen kann, sollte gegebenenfalls zeitnah handeln. Mit der Einführung der neuen Förderbedingungen müssen KfW und BAFA ihre Antrags- und IT-Systeme technisch umstellen. Erfahrungsgemäß ist damit eine vorübergehende Aussetzung der Antragstellung verbunden. Um Vorzieheffekte vor Inkrafttreten der neuen Förderregelungen zu vermeiden, könnte die Antragstellung bereits vor der technischen Umstellung vorübergehend rasch gestoppt werden. Zeitpunkt und Dauer einer solchen Übergangsphase sind derzeit noch nicht bekannt.

Anlage: Änderungen der BEG Richtlinie