Die ursprünglich für den 1. Juli 2026 geplante Einführung der 65 %-Erneuerbaren-Regel in Gemeindegebieten mit mehr als 100.000 Einwohnern im Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird voraussichtlich auf den 1. November 2026 verschoben. Hintergrund ist, dass das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) nicht rechtzeitig fertiggestellt wird. Mit einer kurzfristig im Kabinett beschlossenen Gesetzesänderung versucht die Bundesregierung, Zeit zu gewinnen.

Für Energieberatende und ihre Kundinnen und Kunden bedeutet dies weiterhin anhaltende Unsicherheit. Die Verzögerung verstärkt den bereits spürbaren Attentismus im Markt und erschwert verlässliche Planungen bei Heizungsmodernisierungen.

Klar ist nach den bislang veröffentlichten Eckpunkten jedoch: Zentrale Regelungen des GEG – insbesondere § 71 und § 72 – sollen weitgehend entfallen. An ihre Stelle soll ein neuer Ordnungsrahmen treten, der unter anderem eine Grüngas- und Grünölquote („Bio-Treppe“) für neue fossile Heizungen vorsieht. Diese verpflichtet Energielieferanten, den Anteil klimaneutraler Brennstoffe schrittweise zu erhöhen, beginnend ab 2029.

Politisch bereits skizziert, aber noch nicht im Detail gesetzlich ausgearbeitet, sind zudem begleitende Regelungen zur Kostenverteilung: In den ersten drei der insgesamt vier vorgesehenen Stufen der „Bio-Treppe“ sollen sich Mieter und Vermieter den Preisbestandteil für biogene Brennstoffe jeweils hälftig teilen. Darüber hinaus ist vorgesehen, ab 2028 sowohl die Kohlendioxidkosten als auch die Gasnetzentgelte jeweils zur Hälfte zwischen Mietern und Vermietern aufzuteilen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Mechanismen bleibt jedoch Gegenstand der weiteren Gesetzgebung.

Ziel ist eine ausgewogenere Verteilung der Kostenbelastung und eine Abschwächung des bisherigen Vermieter-Mieter-Dilemmas.

Der GIH empfiehlt weiterhin, in der Beratung auf die aktuell geltende Rechtslage hinzuweisen. Kundinnen und Kunden sollten transparent über bestehende Unsicherheiten sowie mögliche zukünftige Entwicklungen und deren Konsequenzen – einschließlich neuer Kostenverteilungsmechanismen – informiert werden.