Sowohl der Nachweis über die Optimierung der Wohnflächen als auch der Nachweis über die Kosten im Lebenszyklus sind anhand des KNN-Berechnungstools zu erstellen. Gemäß den technischen Mindestanforderungen ist das KNN-Berechnungstool für die Nachweise zwingend zu verwenden.

Im Antragsformular „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) sind laut dem aktuellen Infoletter der Energieeffizienz-Expertenliste die Datenfelder unter „Wohnflächenoptimierung“ sowie unter „Lebenszykluskosten“ mit den im Ergebnisprotokoll des KNN-Berechnungstools ausgegebenen und dem Nachweis zugrunde gelegten Werten zu befüllen. Die in der BzA anzugebenden Werte müssen mit den im KNN-Berechnungstool dargestellten und verwendeten Werten übereinstimmen. Die KfW behält sich eine stichprobenhafte Überprüfung vor.

Fragen dazu beantwortet das KfW-Info-Center.