In unserer Meldung vom 9. Juni 2026 haben wir die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. November 2025 (Az. VIII ZR 174/25) als wegweisendes Urteil mit Signalwirkung dargestellt. Das war nicht korrekt.

Der BGH hat in der Sache gar nicht entschieden: Weil die Mieter gekündigt hatten, mussten beide Seiten nur noch über die Verfahrenskosten streiten. Das Gericht hat dabei lediglich eingeschätzt, dass die Vermieterin wahrscheinlich verloren hätte – eine vorläufige Einschätzung ohne bindende Wirkung für andere Fälle.

Vor allem: Der BGH hat keineneuen Anforderungen dafür aufgestellt, was in eine Modernisierungsankündigung gehört. Dass auch die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten anzugeben sind, steht ohnehin schon im Gesetz (§ 555c BGB) und gilt unabhängig von dieser Entscheidung.