Alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer bis auf Kommunen können ab heute staatliche Förderung für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen. Neben den bisher Berechtigten können nun auch Vermieter von Einfamilienhäusern, sowie Unternehmen Anträge stellen. Das teilte die zuständige Förderbank KfW mit.

Heizungsförderung für Kommunen startet erst Ende November
Die Antragstellung für Kommunen in der BEG-Heizungsförderung (422) wird voraussichtlich erst ab Ende November möglich sein. Bis dahin wird eine Übergangsregelung angeboten. Details zur Übergangsregelung sind unter www.kfw.de/422 und im Merkblatt 422 zu finden:
Bis zum Start der Antragstellung muss für Vorhaben, die zwischen dem 01.09.2024 und der Bereitstellung der Antragsfunktion im Kundenportal „Meine KfW“ begonnen werden, eine Vorhabenanmeldung vorgenommen werden. Vor der Vorhabenanmeldung muss ein Lieferungsvertrag oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abgeschlossen werden. Nach der ordnungsgemäßen Vorhabenanmeldung kann mit dem Vorhaben begonnen werden, ohne dass ein förderschädlicher vorzeitiger Vorhabenbeginn vorliegt.