Problem: Für das eigene Haus des Energieberaters kann der EB keinen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) fördern lassen. Das führt dazu, dass kein iSFP mit Vorgangsnummer existiert – eine Voraussetzung für den iSFP-Bonus bei einer anschließenden Sanierungsmaßnahme (EM).
Während Hausbesitzer von der zusätzlichen Förderung profitieren, bleiben EB, die ihre eigenen Gebäude sanieren möchten, außen vor. Das Bafa stellte nun eine Möglichkeit in Aussicht, das Problem zu umgehen:
Wenn ein zugelassene/r Energieberater/in nicht der alleinige Eigentümer ist, kann eine Energieberatung, die er/sie selbst für diese Immobilie durchführt, gefördert werden. Der Antrag kann dann vom EB selbst, dem Partner oder gemeinsam gestellt werden.
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