Wenn ein Kunde ein Haus kauft und es gibt für das Haus einen gültigen iSFP, dann kann der „alte“ iSFP vom neuen Eigentümer übernommen werden. Wichtig hierbei ist: beinhaltet der „alte“ iSFP alle gewünschten Maßnahmen des neuen EIgentümers? In diesem Fall: die EM beantragen, dabei wird ein Schreiben des neuen Besitzers hochgeladen, der den Eigentümerwechsels erklärt, ebenso muss der iSFP und die Umsetzungsmaßnahme mithochgeladen werden. 2. Eine Übertragungsmitschrift über den Wechsel des Besitzers an senden.
Exklusiv-Bereich für GIH-Mitglieder:
Bitte geben Sie Ihre Zugangsdatendes GIH-Mitgliederportals (VereinOnline) ein,
um die Inhalte freizuschalten.
Benutzername:
Passwort:
Benutzername oder Passwort falsch
Absenden Passwort vergessen?Sie sind als Energieberater/in nicht GIH-Mitglied?
Jetzt Antrag stellen und viele weitere Vorteile genießen.
Jetzt Antrag stellen und viele weitere Vorteile genießen.
