Am 3. September fiel der Startschuss für die Kreditförderung „Jung kauft alt“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Ziel des Produkts „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb) (308) ist es, Familien mit Kindern und einem maximal zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro beim Erwerb von bestehenden Wohnimmobilien zu unterstützen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt. Mit jedem weiteren minderjährigen Kind im Haushalt steigt die Einkommensgrenze um 10.000 Euro. Die Antragsteller dürfen bei Antragstellung nicht über Wohneigentum verfügen und noch keine Förderung aus den Programmen „Baukindergeld“, „Wohneigentum für Familien“ oder „Jung kauft Alt“ in Anspruch genommen haben.
Gefördert wird der Erwerb einer bestehenden Wohnimmobilie
- die zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines gültigen Energiebedarfs- oder Verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G, oder H eingestuft ist und
- die innerhalb von 54 Monaten ab Zusage mindestens auf den Standard „Effizienzhaus 70 EE“ gemäß der „Technischen Mindestanforderungen – Wohngebäude“ für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) saniert wird.
Die Förderung erfolgt mit zinsverbilligten Krediten. Der maximale Kreditbetrag ist abhängig von der Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt leben und bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Maximale Kreditbeträge:
- 1 Kind: 100.000 Euro
- 2 Kinder: 125.000 Euro
- Ab 3 Kinder: 150.000 Euro
Gefördert wird maximal eine Wohneinheit.
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