Seit heute können Kommunen wieder Zuschüsse aus dem Programm Energetische Stadtsanierung (432) beantragen, um integrierte energetische Quartierskonzepte und ein begleitendes Sanierungsmanagement zu finanzieren.

Kommunen, die bis zum 15.11.2023 eine Zusage für ein erstmaliges Sanierungsmanagement von bis zu drei Jahren erhalten haben, haben die Möglichkeit, für das betreffende Quartier eine maximal zweijährige Verlängerung nach neuen Förderbedingungen zu beantragen.

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