Es erreichten uns viele Nachrichten zu der Änderung der Zahlungsermächtigung. Diese Änderung bezieht sich nur auf die Ermächtigung nicht auf die Vollmacht. Es kann weiterhin in Vollmacht gearbeitet werden, nur die Fördersumme wird ab dem 1.4. nur noch dem Kunden ausgezahlt.
Für schon bestehende Verträge sind wir gerade mit dem BMWK und dem BAFA im Gespräch, um eine Übergangslösung zu finden. Wir halten Euch auf dem Laufenden.
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