Das Bundesjustizministerium hat am 11. Juli 2024 erste Vorschläge zur zivilrechtlichen Flankierung des Gebäudetyp-E geteilt. Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden. Der Planungsansatz, den die Bayerische Architektenkammer angestoßen und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau von Beginn an unterstützt hat, reduziert die Normenflut und schafft Handlungsspielräume beim Planen und Bauen. Mehr dazu