In den letzten Tagen hat das BAFA sehr viele BEG-Kunden bzw. deren Bevollmächtige (also Energieberatende) per Post angeschrieben.

Darin hieß es:

„Empfänger von EU-Mitteln sind verpflichtet, diese EU-Förderung nach außen sichtbar darzustellen. (Artikel 34 Absatz 2 der ARF-Verordnung) Um diese Verpflichtung zu erfüllen, muss das EU-Emblem mit der Finanzierungserklärung „Finanziert von der Europäischen Union – NextGenerationEU“ unverändert, öffentlich sichtbar (z. B. im Eingangsbereich, am Briefkasten, an der Vorderfront des Gebäudes) angebracht werden. Dazu haben wir Ihnen das entsprechende EU-Emblem in der Anlage 1 als A5 Plakat beigefügt.“

Hintergrund: die BEG EM wird mit mehr als 6 Mrd. Euro (über mehrere Jahre) aus EU-Mittel refinanziert. Dies entlastet stark den Bundeshaushalt. Einher gehen gewisse Publizitätspflichten.

Die Verpflichtung von BEG-Fördermittelnehmern, die Inanspruchnahme der EU-Mittel durch einen Aushang am eigenen Gebäude öffentlich bekannt zu geben, gilt NICHT für Privatpersonen. Bitte informiert eure Kunden darüber.

Auf sofortige Intervention des GIH am Freitagnachmittag (14.2.) hat das BMWK den Versand der Aufforderungsschreiben unmittelbar gestoppt und das BAFA das unten verlinkte Berichtigungsschreiben über diese falsche Vorgabe veröffentlicht.

BAFA-Berichtigungsschreiben zur Informationspflicht von BEG-Maßnahmen