Die Liste der technischen FAQ wurde erneut überarbeitet und liegt nun in der Version 7.0 vor. Diese wird am 01. Juni 2026 in Kraft treten. Es gibt verschiedene Ergänzungen, redaktionelle Anpassungen und Ergänzungen um neue TFAQ. Zudem liegt die Liste der TFAQ jetzt in barrierefreier Form vor.
Hier die von uns zusammengestellten wichtigsten Änderungen:
1.03 Erweiterung, Ausbau bislang unbeheizter Räume, ergänzt „KNN“ Wohngebäude
1.12 Erfassung der Energieeffizienz, Befreiung von den Pflichtangaben: Bei selbst erstelltem iSFP müssen die Daten geliefert werden.
7.04 ETAs,c – Berechnung aus SEER: Mindest-Raumkühlungs-Jahresnutzungsgrad (ηs,c) muss berechnet werden geändert
8.03 Hydraulischer Abgleich, allgemein: neue Formularnahmen aktualisiert
8.07 Vermeidung von über- oder unterdimensionierten Anlagen
Zur korrekten Auslegung einer Heizungsanlage (Vermeidung von über- oder unterdimensionierten Anlagen) ist die Dimensionierung der Anlage anhand einer Heizlastermittlung nach den Normen DIN EN 12831-1 und DIN/TS 12831-1 durchzuführen. (rot ergänzt)
8.11 Klimageschwindigkeits -Bonus, Kombinationspflicht bei Biomasseheizung: ‚“Endenergie“ zur Warmwassererzeugung gegen „Wärmemenge“ getauscht.
Ergänzt: Alternativ ist die Anforderung ebenfalls erfüllt, wenn die Brauchwasserwärmepumpe über ein Speichervolumen von mindestens 140 Litern pro Wohneinheit, jedoch mindestens 200 Litern Gesamtvolumen, verfügt.
8.14 65 % EE-Anteil bei Wärmepumpen -Anforderung
Die Einhaltung der 65-Prozent-Pflicht wird grundsätzlich als erfüllt angesehen, wenn nach § 71 h GEG die einzelnen Wärmeerzeuger der Wärmepumpen-Hybridheizung über eine gemeinsame, fernansprechbare Steuerung verfügen und bei
- vorrangig bivalent-parallelem oder bivalent teilparallelem Betrieb die Leistung der Wärmepumpe mindestens 30 % der gesamten Heizleistung aller Wärmeerzeuger oder mindestens 30 % der Norm-Heizlast bzw.inkl. Trinkwarmwasserbereitung gemäß TFAQ 8.07 „Vermeidung von über- oder unterdimensionierten Anlagen“ des Gebäudes bzw. des zu versorgenden Gebäudeteils beträgt.
- bivalent alternativem Betrieb die Leistung der Wärmepumpe mindestens 40 % der gesamten Heizleistung aller Wärmeerzeuger oder mindestens 40 % der Norm-Heizlast bzw.inkl. Trinkwarmwasserbereitung gemäß TFAQ 8.07 des Gebäudes bzw. des zu versorgenden Gebäudeteils
beträgt.
8.16 Biomasseheizungen
– Prüfnachweise zur Förderung und Listung beim BAFA:
Norm geändert: Bei Pelletöfen mit Wassertasche muss ein vollständiger Prüfbericht eines nach ISO 17025 akkreditierten Prüfinstituts über eine heiztechnische Prüfung (Prüfbericht) nach 16510-2-
6:2022 vorliegen und auf Nachfrage ggf. vorgelegt werden. (statt wie bisher EN 14785)
Ergänzt: Die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn der Erzeuger die Biomasseanlage mit bis zu 1.000 kW Nennwärmeleistung im Wärmeerzeugerportal als förderfähig gelistet ist. Biomasseanlagen mit mehr als 1.000 kW Nennwärmeleistung müssen ebenfalls als förderfähig gelistet sein. Zum Verwendungsnachweis/ (g)BnD muss das Prüfprotokoll der Einzelabnahme dem Antragsteller vorliegen, welches die Erfüllung der oben genannten Anforderungen bescheinigt.
8.17 Wärmepumpen – Prüfnachweise zur Förderung und Listung beim BAFA
Neu/ergänzt: Die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn der Erzeuger im Wärmeerzeugerportal als förderfähig gelistet ist. Ausnahme: Bei Luft-Luft-Wärmepumpen muss das Außengerät gelistet sein und zusätzlich müssen die Anforderungen in Kombination mit dem/den Innengerät(en) eingehalten werden, welche in der TFAQ 8.21
„Wärmepumpen – Luft/Luft-Wärmepumpen Vermeidung von über- oder unterdimensionierten Anlagen“ ersichtlich sind.
8.20 Wärmepumpenkaskade / Booster-Wärmepumpe / Brauchwasserwärmepumpe
Die Anforderung an die Jahresarbeitszahl gilt bei als Kaskade angeordneten Wärmepumpen für jede einzelne Wärmepumpe der Kaskade. Der Nachweis zur Einhaltung der Jahresarbeitszahl ist für jede Wärmepumpe einzeln zu führen.Wenn eine Booster-Wärmepumpe ausschließlich der Trinkwarmwasserbereitung dient, kann sie ohne Einhaltung der Anforderung an die Jahresarbeitszahl mit dem Einbau der förderfähigen Wärmepumpe mitgefördert werden.
Gestrichen:Hiervon abweichend sind Abluftwärmepumpen in Kombination mit Lüftungsanlagen (Kompaktgeräte) nicht im Rahmen der Heizungsförderung, sondern im Rahmen der Förderung von Lüftungsanlagen unter Einhaltung der entsprechenden technischen Mindestanforderungen zu berücksichtigen.
8.21 Wärmepumpen- Luft/Luft-Wärmepumpen
Ergänzt:
Effizienzanforderung an Außen-/Innengerät-Kombinationen mit einer Heizleistung bis einschließlich 12 kW (bei Geräten mit Kühlfunktion: Kühlleistung, siehe EU 206/2012)
- Single-Split-Geräte
Die Listung förderfähiger Wärmepumpen im Wärmeerzeugerportal des BAFA enthält Single-Split- Außengeräte, die zertifiziert und förderfähig sind. Da es mit der Kombination von Innengeräten aber Abweichungen bei der Effizienz geben kann, sind nur Kombinationen förderfähig, bei denen die Effizienz-Klasse „A+++“ oder „A++“ der mittleren Klimazone nachgewiesen wird. Diese Effizienz-Klasse ist im Energielabel gemäß Verordnung (EU) 626/2011 zu finden.
- Multi-Split-Geräte
Die Listung förderfähiger Wärmepumpen im Wärmeerzeugerportal des BAFA enthält Multi-Split- Außengeräte, die zertifiziert und förderfähig sind. Da es mit der Kombination von Innengeräten aber Abweichungen bei der Effizienz geben kann, sind nur Kombinationen förderfähig, bei denen die Effizienz-Klasse „A+++“ oder „A++“ der mittleren Klimazone nachgewiesen wird. Diese Effizienz-Klasse ist im Energielabel gemäß Verordnung (EU) 626/2011 zu finden. Falls vor der energetischen Sanierung bereits Innengeräte vorhanden waren und diese weiterhin verwendet werden, müssen auch diese in der Gesamt-Kombination im Energielabel ersichtlich sein.
Effizienzanforderung an Außen-/Innengerät-Kombinationen mit einer Heizleistung von mehr als 12 kW
- Single-Split- und Multi-Split-Geräte
Die Listung förderfähiger Wärmepumpen im Wärmeerzeugerportal des BAFA enthält Außengeräte, die zertifiziert und förderfähig sind. Da es mit der Kombination von Innengeräten aber Abweichungen bei der Effizienz geben kann, sind nur Kombinationen förderfähig, zu denen als Nachweis ein Herstellerdatenblatt gemäß Verordnung (EU) 2281/2016 mit einem Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad (ηs,h) von mindestens 150 % im Heizbetrieb erbracht werden kann.
- VRF-Geräte
Die Liste förderfähiger Wärmepumpen enthält zertifizierte und förderfähige Außengeräte. Alle Kombinationen dieser Außengeräte mit geeigneten Innengeräten sind förderfähig. Es wird kein weiter Nachweis durch Energielabel bzw. Herstellernachweis notwendig.
8.25 Kraft-Wärme-Kopplung, Brennstoffzellenheizung
Brennstoffzellenheizungen müssen zu 100 % mit grünem oder blauem Wasserstoff bzw. Biomethan betrieben werden. KWK- Anlagen müssen die technischen Mindestanforderungen für Biomasseheizungen erfüllen und sind ausschließlich mit Biomasse zu betreiben.(rot ergänzt), Wärmepumpe durch Brennstoffzelle ersetzt
Neu: 8.38 Schallschutz von Wärmepumpen durch Schallschutzhauben/ -matten
Zur Einhaltung der Geräuschemissionsgrenzwerte des Außengeräts von Luft-Wasser-Wärmepumpen können Schallschutzhauben oder -matten genutzt werden, sofern die Geräte einschließlich der Schallschutzhauben oder -matten unabhängig geprüft, zertifiziert und im Wärmeerzeugerportal gelistet sind.
Hier die neue Technische FAQ Version 7.0
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