Heute hat das Bundeskabinett den Haushaltsentwurf für 2026 verabschiedet. Auch wenn die finale Verabschiedung durch den Bundestag erst kurz vor Weihnachten erfolgen wird, stellt dieser Beschluss eine deutliche politische Weichenstellung dar.

Das Budget für die Gebäudeförderung wird darin um über drei Mrd. € auf rund zwölf Mrd. € reduziert. Dennoch ist das Jahr 2026 aus Sicht der BEG und angrenzender Programme kein Sparhaushalt. Der Rückgang erklärt sich vor allem durch die „Ausfinanzierung“ früherer Förderzusagen – etwa durch Nachwirkungen von Förder-Hochphasen wie dem EH-55-Neubau-Ende oder dem Antragsansturm vor Heizungsförderkürzungen –, die zeitlich verzögert haushaltswirksam werden.

Die gute Nachricht: Nach aktuellem Stand kann durch die finanzielle Ausgestaltung die Gebäudeförderung 2026 inhaltlich in ähnlichem Umfang weitergeführt werden wie bisher. Politische Änderungen bleiben natürlich vorbehalten. Im Zuge der erwarteten GEG-Novelle ist auch eine Überarbeitung der BEG zu erwarten.

Für die Energieberatungsförderprogramme EBN und EBW gehen wir davon aus, dass nach den drastischen Einschnitten im August 2024 keine weiteren Kürzungen zu erwarten sind. Im Gegenteil: Der GIH hat dem Ministerium bereits konkrete Vorschläge unterbreitet, wie die Programme gezielt verbessert werden können, z.B. durch Ausweitung des Einkommensbonus auf BEG-Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle.

Auch eure Ideen sind gefragt! Habt ihr Anregungen, wie die Förderprogramme sinnvoll weiterentwickelt werden können – idealerweise ohne unerwünschte Mitnahmeeffekte? Dann freuen wir uns über eure Hinweise an .

Übrigens: Die unter Energieberatenden oft kritisierte Vorvertragsregelung in der BEG hat laut Ministerium ihren Zweck erfüllt. Die früher kaum planbare Vorratshaltung von Fördermitteln sei Geschichte. Die Stornoquote bei Anträgen ist drastisch gesunken und liegt mittlerweile teils im einstelligen Prozentbereich.