Derzeit können im BzA-Prüftool für „BEG Heizungsförderung – Wohngebäude“ unter dem Punkt „Adresse des Investitionsobjektes“ im Feld „Hausnummer“ Daten eingegeben werden, die im weiteren Antragsprozess nicht verarbeitet werden können. Eine technische Prüfung auf zulässige Dateneingabe steht erst ab Oktober 2024 zur Verfügung. Bis dahin sind folgende Vorgaben für die Eingabe der Hausnummer zu beachten:
Zulässige Datentypen für „Hausnummer“ sind:
- maximale Länge = 9
- zulässige Zeichen = a-z, 0-9, Bindestrich, Schrägstrich
- bei Hausnummern mit einem Leerzeichen ist wie folgt vorzugehen:
Hausnummer Erfassen als
„28 1/3“ „28a“
„28 2/3“ „28b“
„28 3/3“ „28c“
Der Buchstabe ist ohne Leerzeichen hinter die Hausnummer zu schreiben.
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