Das BMWK hat uns mitgeteilt, dass die Baubegleitung und Fachplanung im Heizungstausch erst im Sommer 2025 bei der KFW beantragbar sein wird. Leider ist keine rückwirkende Bewilligung möglich, da zwingend ein extra Antrag notwendig ist, der nicht mehr nachgeholt werden kann. Die Umsetzung dauert so lange, weil die Priorität im BWMK darauf liegt, alle Antrags- und Auszahlungsprozesse für die Heizungsförderung zu programmieren. Als erstes können die selbstnutzenden Einfamilienhauseigentümer die BnD erstellen und dann werden die BnDs für die anderen Gruppen programmiert und freigegeben.
Wir empfehlen unseren Mitgliedern bei entsprechender Qualifikation in Kooperation mit den Heizungsbaufachbetrieben, die Heizlast und den hydraulischen Abgleich anzubieten, da viele Heizungsbaufachbetriebe dankbar sind, wenn sie bei diesen Arbeiten unterstützt werden. Ebenso empfehlen wir unseren Mitgliedern, keine Maßnahmen in Vollmacht zu beantragen, um Schadensansprüchen auf möglicherweise entgangene Förderbeträge vorzubeugen.
Zum Thema Baubegleitung im Rahmen des Heizungstauschs wurde uns mitgeteilt, dass zunächst politisch entschieden wurde, dass die Baubegleitung beim Heizungstausch aus der Förderung herausfallen sollte. Hintergrund ist, dass in der Vergangenheit deutlich mehr Anträge ohne Baubegleitung gestellt wurden als mit Baubegleitung. Es gab intern wohl viele Diskussionen, die Richtlinie auch vollständig umzusetzen. Nun hat der Staatssekretär Nimmermann die Entscheidung getroffen, dass die Richtlinie erst im Sommer 2025 vollständig umgesetzt wird. Unsere Forderung war aber umgehende Umsetzung.
Aktuell sind die Diskussionen um den Haushalt 2025 und den KTF nicht hilfreich.
In geplanten politischen Gesprächen werden wir unsere Positionen weiterhin mit Nachdruck vertreten.
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