In der letzten BEG-Info hatten wir über die zusätzliche Abfrage der Steuer-Identifikationsnummer und das Geburtsdatum bei privaten Antragstellenden bzw. der Steuernummer und/ oder Wirtschafts-Identifikationsnummer bei juristischen Personen im Online-Verwendungsnachweis informiert. Mit dem zuvor genannten Release wird ab dem Januar 2025 diese Abfrage ergänzt. Für Fälle, in denen keine Steuer-Identifikationsnummer angegeben werden kann, kann stattdessen die Nummer des für den Antragstellenden zuständigen Finanzamtes (=Finanzamtsnummer) mitgeteilt werden. Die Finanzamtsnummer kann der Antragstellende telefonisch beim Finanzamt erfragen oder im Internet unter nachfolgendem Link ermittelt werden:

https://www.bzst.de/DE/Service/Behoerdenwegweiser/Finanzamtsuche/GemFa/finanzamtsuche_node.html

Zugleich wird unser Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung hinsichtlich der vorgenannten Punkte im Abschnitt „Erforderliche Unterlagen für die Einreichung des Verwendungsnachweises (2.Stufe)“ ergänzt und voraussichtlich ab dem 28. Januar 2025 in der neuen Version auf unserer Homepage zur Verfügung stehen.