Mit dem nächsten Release am 27. Januar 2025 (damit wirksam ab 28. Januar 2025) werden Änderungen im TPB- und Antragsformular wirksam. Bei der Bestätigung zum Liefer- und Leistungsvertrag mit der Vereinbarung einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung wird ausdrücklich auf die Ausnahmeregelung für die Auftragsvergabe bei Durchführung eines Vergabeverfahrens hingewiesen. Sollte bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens die Aufnahme einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung im Liefer- und Leistungsvertrag ausgeschlossen sein, so kann auf diese Bedingung verzichtet werden. Bei Antragstellung muss dann ein Nachweis zur Durchführung eines Vergabeverfahrens hochgeladen werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass der Förderantrag zur BEG vor der Zuschlagserteilung (=Auftragsvergabe) im Vergabeverfahren zu stellen ist.