Der GIH hat in den vergangenen Tagen bei Veranstaltungen in Berlin – unter anderem beim dena-Energiewende-Kongress und dem Parlamentarischen Abend der DENEFF – in Vorträgen und Gesprächen folgende aktuelle Informationen in Erfahrung gebracht:

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG):
    Laut BWME-Spitze soll bis Ende 2025 ein zwischen den Ministerien abgestimmtes Eckpunktepapier vorliegen und veröffentlicht werden.
    Ein konkreter Gesetzesentwurf wird frühestens im 1. Quartal 2026 erwartet. Bis Ende Mai 2026 müssen zudem die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht umgesetzt sein.
  • 65-Prozent-Erneuerbaren-Anforderung im GEG:
    Umweltminister Carsten Schneider (SPD) sprach sich öffentlich für die Fortführung der 65-Prozent-Vorgabe beim Einbau neuer Heizungen aus.
    Ein CDU-Staatssekretär aus dem BWME wollte dies hingegen nicht bestätigen. Die Grundanforderungen des GEG sind somit derzeit noch nicht zwischen den Ressorts abgestimmt.
  • BEG:

Die Förderung wird nach übereinstimmten Berichten aus verschiedenen Quellen erst nach dem GEG novelliert. Daher ist derzeit davon auszugehen, dass sie mit den aktuellen Regelungen bis ins Quartal 2 im Jahr 2026 Bestand haben wird.

  • Gesetz „Gebäudetyp E“:
    Das neue Gesetz soll Anfang 2026 kommen und das Bauen einfacher, günstiger und schneller machen – unter anderem durch flexiblere Abweichungen von den „anerkannten Regeln der Technik“.
  • Energieeffizienzgesetz (EnEfG):
    Die Novelle soll bis Ende 2025 vorgestellt werden.
    Geplante Änderungen sind u. a. die Entpflichtung von Abwärmenutzung, mehr Flexibilität bei Energieaudits (erst ab 2,77 GWh Pflicht) sowie eine Anhebung der Schwelle für das Energiemanagementsystem auf 23,6 GWh (bisher 7,5 GWh).
  • Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“:
    Das Bauministerium kündigte das Programm für Anfang 2026 an. Gefördert werden soll der Umbau von Gewerbeflächen zu Wohnraum.