das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) teilt zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) folgendes mit:
- Liste der technische FAQ Version 6.1.
Die Liste der technischen FAQ wurde erneut überarbeitet und liegt nun in der Version 6.1 vor. Diese ist zum 18.07.2024 in Kraft getreten. Neben ergänzenden Klarstellungen und redaktionellen Korrekturen wurde die TFAQ 7.01 zu Lüftungsanlagen komplett überarbeitet. Diese aktualisierte Version wird in den kommenden Tagen auf der Homepage des Bafa verfügbar sein.
Zur leichteren Identifizierung der vorgenommenen Änderungen erhalten Sie die Blauversion der TFAQ, in der die Unterschiede von Version 6.0 und 6.1 zur Version 5.0 ersichtlich sind.
- Neues Merkblatt Gebäudenetz
Das „Merkblatt zur Antragstellung für die Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes und für den Anschluss an ein neu zu errichtendes Gebäudenetz beim BAFA“ wurde angepasst und ist in der Version 8.0 zum 31.07.2024 in Kraft getreten. Die Unterscheidung der Antragstellung zum Anschluss bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes wurde hervorgehoben.
Die Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes wird nach wie vor beim BAFA beantragt und der Anschluss an ein bestehendes Gebäudenetz bei der KfW. Der Antrag auf Anschluss bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes kann beim BAFA oder der KfW gestellt werden. Der Übertrag förderfähiger Kosten auf den Errichter des Gebäudenetzes ist dabei nur durch Antragstellung beim BAFA möglich, wenn eine/ ein Energieeffizienz-Expertin/-Experte eingebunden wurde.
Das aktualisierte Merkblatt wird zeitnah auf der Homepage des Bafa verfügbar sein.
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