Das BMWK hat das Beratungsprotokoll für die Pflichtberatung beim Einbau einer fossilen Heizung veröffentlicht:
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html (ganz unten auf der Webseite)
Bitte prüft künftig immer vor der Beratung, ob Ihr das aktuelle Protokoll habt. Die CO2-Kosten und die Protokollseite sind geringfügig angepasst worden.
Das BMWK hat noch einmal klar gemacht, dass derjenige, der die Anlage einbaut (also der Handwerker), sicherstellen muss, dass die Beratung stattgefunden hat und protokolliert wurde. Unterbleibt dies, sind auch zivilrechtliche Haftungsrisiken für den Handwerker denkbar. Bitte informiert darüber auch die Handwerker, mit denen Ihr zusammenarbeitet.
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