Für Kommunen bleibt es bei der alten Verfahrensweise mit Zahlungsermächtigung. Siehe auch Link zum BAFA Brief 

Zum 1. April 2025 erfolgte eine Umstellung der Verwaltungspraxis in den Förderprogrammen Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude (EBN) beim Bafa. Seit dem 1. April 2025 erfolgt die Auszahlung der Förderung – unabhängig vom Datum der Antragstellung – nur noch an die Beratungsempfänger. Eine Auszahlung der Förderung an die Energieberater ist dann nicht mehr möglich.

Positiv sehen wir, dass es den Cashflow für den Energieberater verbessert und auch der Kunde schneller eine Auszahlung erhält. Auch, wenn es nun leider erst einmal mehr administrativen Aufwand bedeutet, das Bafa bittet darum, auch bereits gestellte Rechnungen und geleistete Zahlungen nachträglich anzupassen.