Im September letzten Jahres haben wir bereits darüber informiert: Der GIH hat Kenntnis von mehreren Abmahnschreiben an Energieberatende, darunter auch Mitglieder, auf deren Webseiten veraltete Förderkonditionen veröffentlicht waren. Energieberatende werden in den Anwaltsschreiben wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße abgemahnt, zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert sowie zur Erstattung von vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten aufgefordert.
Bitte prüft daher eure frei zugänglichen Veröffentlichungen auf fehlerhafte oder ungültige Förderkonditionen. Auch die Verwendung von Bis-Zu-Prozentangaben ist empfehlenswert.
Um uns einen Überblick über das bisherige Ausmaß zu verschaffen, meldet euch bitte bis zum 19.02.2026 unter , sofern ihr von einer Abmahnung betroffen ward/seid.
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