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Energieausweis für Nicht-Wohngebäude

Gefragt sind studierte Energieberater

Wer ein gewerblich genutztes Nicht-Wohngebäude verkaufen, vermieten oder verpachten will, benötigt einen Energieausweis. In öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr muss das Dokument zudem gut sichtbar ausgehängt werden.

Nur besonders qualifizierte Architekten und Ingenieure unter den GIH-Effizienzexperten besitzen die Berechtigung, Energieausweise für Nicht-Wohngebäude auszustellen. Sie beraten auch, welche Art von Ausweis für den konkreten Fall am besten passt. Grundsätzlich besteht Wahlfreiheit zwischen zwei verschiedenen Ausweistypen: dem Verbrauchsausweis, dessen Angaben auf dem zurückliegenden Energieverbrauch innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums basieren, und dem Bedarfsausweis, bei dem das Nutzerverhalten keine Rolle spielt. Laut DIN 18599, deren Regelungen beim Berechnen der Ausweisdaten zu beachten sind, muss bei Nicht-Wohngebäuden zusätzlich zu den bei Wohngebäuden üblichen Faktoren auch die elektrische Nutzenergie für Beleuchtung und Raumlufttechnik in die Kennwerte einfließen.

Da die Datenaufnahme im Nicht-Wohngebäudebereich besonders aufwendig ist und die Berechnung überaus komplex, liegen die Kosten für entsprechende Energieausweise um ein Vielfaches über denen für Wohngebäude.

Energieberater zur Ausstellung eines Energieausweises für Gewerbe

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