Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm (MAP) für Erneuerbare Energien erhalten insgesamt weitere rund 2,2 Mrd. Euro. Die Finanzierung der Programme ist für das laufende Jahr damit endgültig sichergestellt.
20. Delegiertenversammlung des GIH-Bundesverbands in Berlin
20. Delegiertenversammlung des GIH-Bundesverbands in Berlin
Nach corona-bedingter Verschiebung konnte am 14. September die Delegiertenversammlung des GIH Bundesverbands nun doch als Präsenzveranstaltung in Berlin stattfinden. Vorstand und Geschäftsführung präsentierten viele positiven Auswirkungen für Energieberater in letzter Zeit bei Förderungen und Gesetzen.
Finanzministerium bestätigt: Steuerliche Förderung soll in ganzer EU gelten
Finanzministerium bestätigt: Steuerliche Förderung soll in ganzer EU gelten
Das Bundesministerium der Finanzen nahm aktuell Stellung zur Frage des GRÜNEN-Abgeordneten Christian Kühn „Warum dürfen Gebäudeteile, die nicht unter die Energieeinsparverordnung (EnEV) fallen (wie bspw. ein Keller) und Ferienhäuser, z. B. in französischen Überseedepartements in der Südsee, eine Steuerförderung nach § 35 EStG erhalten, und warum plant die Bundesregierung nicht, dies zu ändern?“
Energieberatung für Wohngebäude ab 1. Februar attraktiver
Energieberatung für Wohngebäude ab 1. Februar attraktiver
Die Richtlinie zur BAFA-Förderung „Energieberatung für Wohngebäude“, inkl. individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) wird zum 1. Februar 2020 angepasst: Förderquote und Förderhöchstsumme steigen.
Energieberaterkosten bei Marktanreizprogramm jetzt förderfähig
Energieberaterkosten bei Marktanreizprogramm jetzt förderfähig
Erstmals können nun bei der BAFA-Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien auch Kosten für Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen berücksichtigt werden. Das Merkblatt für das Marktanreizprogramm (MAP) ist heute erschienen.
Förderung bei KfW-Programmen steigt um zehn Prozent
Förderung bei KfW-Programmen steigt um zehn Prozent
In den KfW-Förderprodukten „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ werden für Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen von Wohn- und Nichtwohngebäuden deutlich höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse sowie Kreditbeträgen gewährt. Die folgenden Änderungen gelten ab 24. Januar.