
Sie erhalten einen praxisnahen Überblick über die aktuellen BEG-, KFN- und KNN-Förderprogramme und erfahren, wie Sie Fördermöglichkeiten rechtssicher nutzen, Förderquoten maximieren und typische Stolperfallen bei Antragstellung und Nachweisen vermeiden.
Bei der Förderung für Gebäude – sowohl beim Neubau wie bei der Sanierung – und für erneuerbare
Energien wurden umfangreiche Änderungen eingeführt und Schwerpunkte neu gesetzt. Die neuen
Förderbedingungen sind zum 21. Juli 2026 in Kraft getreten.
Für die Neubauförderung KFN ist Fördervoraussetzung die Lebenszyklusanalyse LCA oder das
Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude QNG. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen BEG EM wurden
die Fördersätze geändert, zumeist gesenkt. Die technischen Anforderungen an die geförderten
Anlagen sind angepasst worden. Die Förderquote bei Maßnahmen in der Gebäudehülle und
Anlagentechnik erhöht sich um 5%, wenn vorab ein Sanierungsfahrplan iSFP erstellt und umgesetzt
wird für den Betrag, der 30.000 EUR übersteigt. Der Bonus für Worst-Perfomance-Buildings wurde
auch auf Einzelmaßnahmen erweitert, wenn ein iSFP bzw. ein Sanierungsfahrplan NWG umgesetzt
wird. Die Förderung von Komplettsanierungen zum Effizienzhaus wurde abgesenkt, die Boni für
serielles Sanieren in Verbindung mit Nachhaltigkeit erhöht. Erneuerbare Energien sind jetzt
Fördervoraussetzung. Die Möglichkeit, Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen zu kombinieren, wurde
gestrichen. Der Bund hat die BEG-Zentralseite geschalten: www.energiewechsel.de/beg. Für das
Förderprogramm sind noch rund 12 Mrd. EUR eingeplant.
Weiterhin ist die Baubegleitung bei Nichtwohngebäuden und Wohngebäuden verpflichtend und wird
zudem mit 50% (bis zu 20.000 € je Gebäude) gefördert. Die Erstellung von Energiekonzepten bei
Nichtwohngebäuden – sowohl im Neubau wie bei der Sanierung – wird mit bis zu 4.000 Euro je
Gebäude gefördert, sowohl für Kommunen, gemeinnützige Institutionen und KMUs.
Die Förderung für die Heizung wird gesenkt und Schritt für Schritt in den nächsten 3 Jahren rund
halbiert. Der Einkommensbonus sowie Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstgenutzte Wohngebäude
beim Austausch alter Öl-, Gas- oder Elektroheizungen wird abgesenkt und eingeschränkt. Die
technischen Anforderungen an die geförderten Anlagen sind verschärft worden.
Im Vortrag von Klaus Lambrecht werden Sie einen umfassenden Überblick über die aktuellen
Fördermöglichkeiten für Wohn- und Nichtwohngebäude erhalten und erfahren aus der Praxis heraus,
was Sie konkret beachten müssen, um Fördergelder sinnvoll zu nutzen.
Bundesförderung effiziente Gebäude BEG und Klimafreundlicher Neubau KFN KNN:
• Übersicht über die aktuellen BEG Förderprogramme für Wohn- und Nichtwohngebäude
• Neuerungen in der Förderung für Gebäude, Anlagentechnik, Erneuerbaren Energien und Nachhaltigkeit
• Nachweisverfahren und Anforderungen an die aktuellen KfW-Effizienzhaus Standards beim Neubau und
Komplettsanierung
• Was muss bei Erweiterungen oder Ausbauten beachtet werden?
• Abgrenzung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
• Unter welchen Bedingungen ist eine Kombination unterschiedlicher Förderprogramme möglich?
• Was ist besser: KfW, BAFA, L-Bank oder doch steuerliche Abschreibung?
• Die eingeschränkte Wahlfreiheit: Kredit oder Zuschuss – Unterschiede bei Neubau und Sanierung
• Welche Nachweise müssen erbracht werden?
• Jung kauft Alt: neue Förderung von Familien mit Sanierungsabsicht
• Neue Förderung beim Umbau von Nichtwohngebäuden zum Wohnen
• Die neuen Anforderungen aus dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
• Das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau KFN und Klimafreundlicher Neubau im
Niedrigpreissegment KNN
• Die Welt der Boni: Welche Voraussetzungen gelten es für den WPB-, EE-, NH- und iSFP-Bonus?
• Die Heizungsförderung mit Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommensbonus
• Baubegleitung und Einbindung von Energie-Effizienz-Expert:innen
• Den Sanierungsfahrplan iSFP und SFP-NWG im Rahmen der Förderung optimal einsetzen
• Geförderte Energieberatung Wohngebäude (www.bafa.de/ebw) und NWG (www.bafa.de/ebn)
• Verfahrensabläufe, Optionen und Fristen bei BEG EM, BEG WG und BEG NWG – wann ist welcher Antrag
zu stellen? Welche Übergangsfristen gibt es?
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• Was ist förderschädlich? Wo liegen die Fallen? Was darf ich nie versprechen?
• Navigationshilfen und FAQs
• Fragerunde
Klaus Lambrecht
Diplom-Physiker; Partner der ECONSULT, Rottenburg und Stuttgart
Er ist Mitglied des Gutachterteams beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWE zur aktuellen GEGNovelle und in mehreren Forschungsprojekten zu GEG, EnSimiMaV, EnEV, Wärmegesetzen, Normung und
Förderprogrammen aktiv. Zahlreiche Fachpublikationen (www.solaroffice.de/publikationen).
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Er lehrt an der Hochschule Rottenburg und der Technischen Hochschule Köln.
Weitere Infos unter www.solaroffice.de.
Dauer: 4 UE
Teilnahmezertifikat
Organisatorisches und Arbeitsmittel
Skript und Arbeitsunterlagen werden gestellt.
Online über die BBB-Plattform / Präsenz: nein
Beantragte Unterrichtseinheiten für die Eintragung bzw. Verlängerung des Eintrags in der Energie-Effizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes für diese Veranstaltung:
Zur Verlängerung des Listeneintrages müssen alle drei Jahre insgesamt 24 Unterrichtseinheiten nachgewiesen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.