Das Bafa teilte folgende Infos mit:

1.       Start der neuen Förderung

Seit dem 21. Juli 2026 sind die neu gefassten Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Wie bisher liegt die Zuständigkeit des BAFA in der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) im Bereich der Förderung von Maßnahmen an der Gebäudehülle; Anlagentechnik außer Heizung; Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, Anschluss an ein Gebäudenetz, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung.

Nach den notwendigen technischen Anpassungen können nun Technische Projektbeschreibungen (TPB) und darauf aufbauend Anträge nach den neuen Förderbedingungen gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass TPB, die vor dem 09. Juli 2026 erstellt wurden, nicht mehr verwendet werden können. Diese haben mit dem Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinien Ihre Gültigkeit verloren und mit diesen können keine Anträge nach den neuen Förderbedingungen gestellt werden. Es ist erforderlich eine neue TPB zu erstellen. Wie bisher finden Sie die Formulare für den TPB und den Technischen Projektnachweis (TPN) für den späteren Verwendungsnachweis auf unserer Seite www.bafa.de unter der Bundesförderung für effiziente Gebäude im Bereich der „Informationen für Energieberatung“ verlinkt.

Einen Überblick über die Änderungen durch die Richtlinienreform erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) unter https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html und auf unserer Webseite zur BEG unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html.

Die Informationen und Fragen bzw. Antworten zu den neuen Förderbedingungen werden im Laufe der nächsten Wochen stetig aktualisiert und an Umfang gewinnen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich insbesondere auf der Internetseite des BMWE zur BEG regelmäßig zu informieren.

2.       Anpassung bei der Antragstellung für Gebäudenetze (GNet)

Im Zuge der Anpassungen auf die neuen Förderbedingungen gab es auch eine technische Anpassung bei der Antragstellung im Bereich der Anträge für Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes bzw. den Anschluss an ein Gebäudenetz. Ab sofort ist es erforderlich, dass für Anträge mit dem Fördersegment GNet separate Anträge gestellt werden. Eine gleichzeitige Beantragung eines anderen Fördersegmentes (wie Gebäudehülle oder Anlagentechnik außer Heizung) ist nicht möglich. Hierfür muss dann ein weiterer Antrag gestellt werden.

Wie bisher ist es aber möglich innerhalb der Beantragung der Errichtung, des Umbaus, der Erweiterung oder dem Anschluss an ein Gebäudenetz zusätzlich die Förderung eines Wärmeerzeugers zu beantragen.

Hintergrund für die Anpassung ist, dass dadurch die verschiedenen Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben (bei GNet-Anträgen gedeckelt auf das Gebäude insgesamt; bei Anträgen mit anderen Fördersegmenten gedeckelt pro Gebäude auf das Kalenderjahr) leichter abgebildet werden. Dadurch vereinfacht sich auch die Eingabe und die Antragsprüfung.

3.       Neue Merkblätter

Zusammen mit der Richtlinienreform wurde auch unser Merkblatt zur Antragstellung sowie das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen angepasst.

Beide Dokumente finden Sie auf unserer Internetseite im Bereich „Informationen zur Antragstellung“ bzw. „Informationen für Energieberatung“ bei den Publikationen in der aktuell gültigen Version verlinkt.

Im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen wurde bislang ausschließlich die Definition des Worst-Perfoming-Building (WPB) geändert. Weitere Regelungen und Anforderungen werden derzeit umfassend überarbeitet und an die neuen Förderbedingungen angepasst. Sobald eine vollständig aktualisierte Fassung vorliegt, werden Sie informiert.