Wir haben soeben die neue BEG-Förderrichtlinie aus dem Ministerium erhalten.
Diese soll ab Dienstag, den 21. Juli 2026, gelten.
Die Zusammenfassung auf energiewechsel.de und die ersten FAQs wurden bereits aktualisiert.
Die Förderseiten werden vermutlich bis Anfang der Woche angepasst.
Aktuell arbeiten wir an der inhaltlichen Einordnung, zunächst können wir folgende Punkte aus der heutigen Verbändeanhörung weitergeben:
iSFP-Bonus
- iSFP-Bonus-Grenze gilt für jeden Antrag neu
- iSFP-Anrechnung oberhalb der förderfähigen Kosten von 30.000 Euro, bzw. den höheren Kosten bei mehreren Wohneinheiten ohne iSFP,
- damit reduzieren sich die Kosten, für die der iSFP-Bonus angerechnet wird deutlich.
- Beispiel: bei Gebäude mit 10 WE fällt iSFP-Bonus erst ab 137.000 Euro an
- Es wird keine 2. Maßnahme gefordert
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