Gewerbe zu Wohnen ab 1.7.2026

Mit diesem Produkt wird der Umbau von Gewerbeimmobilien sowie von anderen Gebäuden oder Gebäudeteilen gefördert, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden. Ziel ist es, neuen Wohnraum zu schaffen. Fördervoraussetzungen sind:

  • Das Bestandsgebäude fällt in den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
  • Durch Umbau entsteht mindestens eine Wohneinheit.
  • Es wird mindestens der Standard eines „Effizienzhaus 85 EE“ (Erneuerbare-Energien-Klasse) oder eines „Effizienzhaus Denkmal EE“ erreicht.

Gefördert werden ausschließlich die Umbaukosten, die direkt der Umnutzung zu Wohnzwecken zuzuordnen sind. Kosten der energetischen Sanierung sind nicht förderfähig. Das Produkt ist mit der BEG kombinierbar, sofern die jeweils förderfähigen Kosten eindeutig voneinander abgegrenzt werden. Für eine Antragstellung in der BEG wird eine neue BEG WG BzA benötigt. Eine mehrfache Nutzung der BzA-ID zur Antragstellung in verschiedenen Produkten ist nicht möglich.
weitere Informationen auf der KfW Seite Produkt 266

Jung kauft Alt: Anhebung der Förderhöchstsätze und Einführung von Einzelmaßnahmen zum 03.08.2026

Zur Steigerung der Attraktivität werden die Förderhöchstsätze angehoben. Diese betragen 140.000 Euro für Familien mit einem Kind, 160.000 Euro für Familien mit zwei Kindern und 180.000 Euro für Familien ab drei Kindern.
2. Zusätzlich werden energetische Einzelmaßnahmen als Alternative zur Sanierung auf den energetischen Standard „Effizienzhaus 85 EE“ oder „Effizienzhaus Denkmal EE“ eingeführt. Alle folgenden Einzelmaßnahmen sind dabei verpflichtend durchzuführen:

  • Heizungstausch (mindestens 65% EE), gemäß Ziffer 5.3 b) bis i) „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM),
  • Fenstertausch gemäß Ziffer 5.1 b) BEG EM,
  • Fassadendämmung gemäß Ziffer 5.1 a) BEG EM,
  • Dämmung des Dachs oder Dämmung der obersten Geschossdecke gegen unbeheizte Dachräume gemäß Ziffer 5.1 a) BEG EM.

Von der Anforderung an den Heizungstausch sind Heizungsanlagen ausgenommen, die bereits einen Anteil von 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen bzw. Gebäude mit ausschließlicher Nutzung von Wärmenetzen.
Ab 03.08.2026 können zu den geänderten Bedingungen Anträge gestellt werden. Das neue Merkblatt gilt ebenfalls ab diesem Zeitpunkt und steht ab sofort im KfW-Partnerportal zur Verfügung.

Hier der vollständige Infoletter