In einem Treffen des BMWE, der BAfA und den Energieberaterverbänden wurde eine Lösung für die angeforderten Daten der CO2 und Energieeinsparung u.w. präsentiert, die ab dem 07.04.2026 in Kraft treten soll. In einem Papier aus dem BMWE heißt es:

„Der eingebundene Energieeffizienz-Experte (EEE), der den Technischen Projektnachweis (TPN) erstellt, ermittelt auch die Daten zur Energiebilanz und CO2-Einsparung.

 

Die Angaben sind auf Vorhaben begrenzt, in denen ein iSFP-Bonus gewährt wurde.

Hat der eingebundene EEE keinen Zugriff auf die dem iSFP zugrunde liegenden Bilanzierungsdaten und kann sich der eingebundene EEE diesen Zugriff unter vertretbarem Aufwand auch nicht verschaffen, wird von der zusätzlichen Datenerhebung abgesehen. Dies ist bspw. der Fall, wenn der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem anderen EEE erstellt wurde und der eingebundene EEE die Projektdaten nicht einsehen und/oder verarbeiten kann. In diesem Fall muss der eingebundene EEE im TPN erklären, dass er auf die iSFP-Bilanzdaten keinen Zugriff hat und die Daten zur Energiebilanz und CO2-Einsparung nicht mit vertretbarem Aufwand bereitstellen kann. Mit dieser Erklärung wird der eingebundene EEE von der Pflicht der zusätzlichen Datenerhebung entbunden. Lässt sich der eingebundene EEE von den Pflichtangaben befreien, ist der Name des EEE anzugeben, der den iSFP erstellt hat. Die Angaben werden stichprobenhaft geprüft. Im Fall von Verstößen behalten BMWE und BAFA sich vor, eine nachträgliche Datenerhebung für alle eingereichten TPN seit dem 7.4.2026 zu verlangen. Gegebenenfalls erfolgt eine Mitteilung über die Pflichtverletzung des EEE an die dena.

 

Wie müssen die Werte ermittelt werden? Die Angaben werden grundsätzlich dem iSFP entnommen.

Die Reihenfolge der vorgeschlagenen Maßnahmen und die Zusammenstellung der Pakete muss bereits bei Erstellung des iSFP möglichst realitätsnah erfolgen. Dieser orientiert sich idealerweise an den Wünschen und Möglichkeiten der Beratenen sowie an einem technologisch sinnvollen Bauablauf. Mögliche Abweichungen vom iSFP hinsichtlich der Reihenfolge, Kombination und dem Umfang der Maßnahmen, genauso wie abweichende technische Kennwerte der Umsetzung sind in der Datenerhebung zur Energiebilanz und CO2-Einsparung im TPN adäquat abzubilden. Dazu ist der eingebundene EEE verpflichtet, die vorhandenen Projektdaten des iSFP innerhalb seiner verwendeten Bilanzierungssoftware zu aktualisieren. Die neu berechneten Kennwerte können direkt aus der Bilanzierungssoftware entnommen und in den TPN eingetragen werden. Die Erzeugung eines neuen iSFP über die Druckapplikation ist nicht notwendig. Falls der iSFP mit dem mittlerweile veralteten Bilanzierungsverfahren nach DIN 4108-6/4701-10/12 erstellt wurde, dürfen die Ergebnisse trotzdem verwendet werden.“

 

Ergänzungen GIH aus der Besprechung (ohne Gewähr):

Bei Softwarekompatibilitätsproblemen mit sehr alten iSPF-Datensätzen, sollten diese mit Versionshinweisen im TPN zur Stichprobenprüfung benannt werden. Ältere Softwareversionen sollen nicht vorgehalten werden müssen.

Es sind die Bedarfswerte aus der GEG-Berechnung ohne individuelle Randbedingungen oder Verbrauchsabgleich zu verwenden.

Online- oder Excel-Tools auf Bauteilebene wurden nicht positiv aufgenommen, weil das BAfA dies als Mehraufwand für EEEs mit zu vielen Fallkonstellationen ansieht. Dies können wir nachvollziehen, da die Einsparungen von Hüllmaßnahmen auch von vorherigen Effizienzmaßnahmen an der Heizungsanlage abhängen, die alle in dem Tool abgebildet werden müssten.

 

Weitere Erklärungen findet Ihr im Dokument des BMWE/Bafa