Es sind viele Fragen bei uns zu diesem Thema eingegangen. Eine Baubegleitung alleine ist nur förderfähig, wenn es einen direkten Zusammenhang zu einer energetischen Maßname steht. Daher muss jetzt am Ende des Jahres auf das Rechnungsdatum geachtet werden, damit Maßnahme und Baubegleitungskosten im selben Kalenderjahr liegen.
Es muss auch immer eine einzelne Maßnahme sein. Wenn z.B. eine Dachsanierung 100.000 Euro kostet, können 60.000 Euro (mit iSFP Bonus) über die BAFA gefördert werden aber die restlichen 40.000 Euro können dann nicht mehr über die 35c geltend gemacht werden. Es kann aber eine Dachsanierung über die BAFA gefördert werden und eine seperate Maßnahme z.B. Dachgauben und Dachfenster über die 35c.
Wie soll jetzt die Bescheinigung energetischer Maßnahmen nach § 35c Einkommensteuergesetz ausgefüllt werden? Die Hoheit liegt bei den Landesfinanzämtern und kann sich daher unterscheiden. Das Bundesfinanzministerium empfhielt folgendes:
Unter römisch IV Förderfähige Aufwendungen muss das Kreuz und die Summe eingetragen werden. Zusätzlich wird empfohlen unter römisch V Ergänzende Angaben weitere Angaben zu der energetischen Maßnahme zu machen. Ein Förderbescheid muss nicht beigelegt werden, hilft aber.
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