Nach aktuellem Stand ist nicht mehr damit zu rechnen, dass die Novellen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) noch in diesem Jahr beschlossen oder umgesetzt werden. Aus politischen und organisatorischen Gründen dürfte sich der Prozess ins Frühjahr 2026 verschieben.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Die zuständige Abteilungsleiterin im BWME Stephanie von Ahlefeldt hat in einem Presseinterview angekündigt, bis Ende des Jahres Eckpunkte für die GEG-Novelle vorlegen zu wollen: „Mein Ziel ist, mindestens bis Ende des Jahres Eckpunkte vorzulegen. Ich hoffe, dass mir da alle folgen.“ Kritisiert wird derzeit, dass das bestehende GEG Energieträger wie Biomethan benachteiligt und dezentrale Lösungen zu wenig berücksichtigt. Zudem fehle bislang eine gesamtstaatliche Biomassestrategie. Das BWME möchte künftig mehr Marktmechanismen und weniger Ordnungsrecht einsetzen. Der CO₂-Preis im Rahmen des EU-ETS 2 soll dabei eine zentrale Steuerungsgröße werden – mit sozialem Ausgleich über das Klimageld: „Am liebsten wäre mir der direkte Rückfluss per Klimageld“, so die Abteilungsleiterin. Nach GIH-Informationen soll § 72 GEG – das bisherige Betriebsverbot für bestimmte, vor 1991 eingebaute Heizkessel (u. a. Ölheizungen) – ersatzlos gestrichen werden. Der GIH diskutiert die Umsetzungen der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD ins GEG (wie Primärenergiefaktoren, Nullemissionsgebäude) in Arbeitsgruppen und bringt die Ergebnisse beim Ministerium ein.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Bundeswirtschaftsministerin Reiche hat angekündigt, die BEG künftig stärker auf Familien und Haushalte mit niedrigem Einkommen auszurichten. Die bisher „überförderte“ BEG solle sich stärker auf soziale Zielgruppen konzentrieren; eine entsprechende Staffelung sei mit der SPD bereits verhandelt. Für Gutverdienende sind reduzierte Fördersätze vorgesehen, während Familien und Geringverdiener ihre bisherigen Förderkonditionen behalten sollen. Zudem könnte die Heizungsförderung (BEG EM) künftig degressiv ausgestaltet und schneller auslaufend sein.
Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude (EBN)
Schwerpunkt der EBW-Novelle sind Entbürokratisierung, höhere Qualität und mehr Vertrauen in Energieberatung. Auch hier ist nicht vor Frühjahr 2026 mit einer Umsetzung zu rechnen. Anpassungen der EBN sind erst danach zu erwarten.
Fazit: Die laufenden politischen und administrativen Prozesse deuten darauf hin, dass Energieberatende in diesem Jahr keine grundlegenden Änderungen mehr erwarten müssen.
Für 2026 ist jedoch mit umfassenden Anpassungen bei gesetzlichen Vorgaben und Förderbedingungen zu rechnen. Der GIH bleibt dazu im engen Austausch mit dem BWME und informiert, sobald es konkrete Entwürfe oder Eckpunkte gibt.
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