Wenn ein Kunde ein Haus kauft und es gibt für das Haus einen gültigen iSFP, dann kann der „alte“ iSFP vom neuen Eigentümer übernommen werden. Wichtig hierbei ist: beinhaltet der „alte“ iSFP alle gewünschten Maßnahmen des neuen EIgentümers? In diesem Fall: die EM beantragen, dabei wird ein Schreiben des neuen Besitzers hochgeladen, der den Eigentümerwechsels erklärt, ebenso muss der iSFP und die Umsetzungsmaßnahme mithochgeladen werden. 2. Eine Übertragungsmitschrift über den Wechsel des Besitzers an senden.