Die Fördersumme der steuerlichen Förderung (§ 35c Einkommensteuergesetz) wurde für 2022 nun erstellt und lag laut Ministerium bei rund 750 Millionen Euro (= geltend gemachte Aufwendungen, davon 20% Förderung) und somit fast doppelt so hoch wie 2020. Bei 50.000 Anträgen macht das im Schnitt 15.000 Euro.Zum Vergleich wurden letztes Jahr mit acht Milliarden Euro ein Vielfaches für die BEG-Förderung vom Staat aufgewendet.
Hinweis: Die steuerliche Förderung kann nicht so schnell abgeschafft werden wie eine Zuschuss-Förderung, da sie nicht dem Bundeshaushalt unterliegt und somit von allen Bundesländern plus der Bundesregierung zu ändern wäre. Für die Kosten der steuerlichen Förderung kommen zur Hälfte die Länder und der Bund auf.
Exklusiv-Bereich für GIH-Mitglieder:
Bitte geben Sie Ihre Zugangsdatendes GIH-Mitgliederportals (VereinOnline) ein,
um die Inhalte freizuschalten.
Benutzername:
Passwort:
Benutzername oder Passwort falsch
Absenden Passwort vergessen?Sie sind als Energieberater/in nicht GIH-Mitglied?
Jetzt Antrag stellen und viele weitere Vorteile genießen.
Jetzt Antrag stellen und viele weitere Vorteile genießen.
