Ab dem 01.04.2025 wird die sogenannte Zahlungsermächtigung abgeschafft.

Bisher bestand die Möglichkeit, dass die Förderung über diesen Weg an den Energieberatenden ausgezahlt wurde. Dieser/Diese hat dann eine um die BAFA-Förderung geminderte Rechnung an die Beratungsempfangenden gestellt.

Künftig erfolgt die Auszahlung der BAFA-Förderung ausnahmslos an die Beratungsempfänger und nicht mehr an den Energieberater bzw. die Energieberaterin.