Ab dem 01.04.2025 wird die sogenannte Zahlungsermächtigung abgeschafft.
Bisher bestand die Möglichkeit, dass die Förderung über diesen Weg an den Energieberatenden ausgezahlt wurde. Dieser/Diese hat dann eine um die BAFA-Förderung geminderte Rechnung an die Beratungsempfangenden gestellt.
Künftig erfolgt die Auszahlung der BAFA-Förderung ausnahmslos an die Beratungsempfänger und nicht mehr an den Energieberater bzw. die Energieberaterin.
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