Am Freitag, den 31. Januar wurden in der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes und des Messstellenbetriebsgesetzes folgende Neuerungen eingeführt, die vermutlich am 14.02.2025 nach der Verabschiedung durch den Bundesrat in Kraft treten werden.

Neue PV-Anlagen erhalten keine Einspeisevergütung mehr, wenn die Börsenstrompreise kleiner als Null sind. Das war an ca. 400 h im Jahr 2024 hauptsächlich in den Zeiten hoher Solareinspeisung der Fall. PV-Anlagen ab 7 kW (auch Bestand) müssen mit intelligenten Messsystemen und Steuergeräten nachgerüstet werden, damit die Netzsicherheit gewährleistet werden kann. Die Fristen sind im Messstellenbetriebsgesetz festgelegt.

Neue Anlagen, die nicht sofort mit intelligenten Messsystemen und Steuergeräten ausgerüstet sind, müssen ihre Einspeiseleistung auf 60 % drosseln. Dies kostet zwischen 5 und 10 % Einspeisevergütung. Diese Maßnahmen sollen die Nachrüstung und den Einbau von Speichern anreizen, um die solaren Stromspitzen im Netz zu senken.

Der GIH wird Ende März dazu ein Webinar anbieten.