Das BWMK erwartet keinen Förderstopp bei den investiven Maßnahmen (BEG, EEW), weder in diesem noch im nächsten Jahr.

Problematisch könnte es bei den Beratungsprogrammen (EBW und EBN) Anfang 2025 werden, wenn es, wie in diesem Jahr, zu einer vorläufigen Haushaltsführung kommt.

Die EBN, die am 31.12.2024 ausläuft, ist zur Fortführung im Jahr 2025 beim Finanzministerium beantragt. Die Entscheidung ist in den nächsten Wochen zu erwarten. Da bereits ein Budget im KTF geplant ist, erwartet das BMWK einen positiven Bescheid.

Vorsichtshalber raten wir zur zeitnahen Antragstellung aller Förderungen, da es natürlich keine Gewähr für diese Aussagen gibt.

Ebenso raten wir dazu, den vorzeitigen Maßnahmenbeginn nur mit größter Sorgfalt zu verwenden und Kunden darüber aufzuklären, dass die Mittel erst mit dem Zuwendungsbescheid gesichert sind.