Am 18.10.2024 ist die Übergangsfrist des § 71 Absatz 12 GEG abgelaufen. Nach dieser Regelung galt die 65%-EE-Pflicht des § 71 Absatz 1 nicht für solche Heizungsanlagen, für die vor dem 19. April 2023 ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde und die bis zum Ablauf des 18.10.2024 eingebaut oder aufgestellt wurden.

Quelle: Öko Zentrum NRW