Am 18.10.2024 ist die Übergangsfrist des § 71 Absatz 12 GEG abgelaufen. Nach dieser Regelung galt die 65%-EE-Pflicht des § 71 Absatz 1 nicht für solche Heizungsanlagen, für die vor dem 19. April 2023 ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde und die bis zum Ablauf des 18.10.2024 eingebaut oder aufgestellt wurden.
Quelle: Öko Zentrum NRW
Exklusiv-Bereich für GIH-Mitglieder:
Bitte geben Sie Ihre Zugangsdatendes GIH-Mitgliederportals (VereinOnline) ein,
um die Inhalte freizuschalten.
Benutzername:
Passwort:
Benutzername oder Passwort falsch
Absenden Passwort vergessen?Sie sind als Energieberater/in nicht GIH-Mitglied?
Jetzt Antrag stellen und viele weitere Vorteile genießen.
Jetzt Antrag stellen und viele weitere Vorteile genießen.
