Wie der Tagesspiegel Background Energie & Klima berichtete, hat das BMWK einen Nachtrag zur EEG/EnWG-Änderung entworfen, der zeitnah in die Kabinettsabstimmung soll und schon zum 01.01.2025 in Kraft treten könnte.

Der Nachtrag sieht vor:

  • die Direktvermarktungsgrenze auf 25 kWp abzusenken,
  • die Einspeisevergütung für alle Neuanlagen unter 25 kW bei negativen Börsenstrompreisen abzuschaffen (und evtl. den Förderzeitraum um die Stunden mit negativem Strompreis zu verlängern) und
  • dass Anlagen ab 2 kWp steuerbar sein müssen, wobei die maximalen Extrakosten bei 150 Euro pro Jahr liegen.

Die erste Einschätzung des GIH ist, dass viele Anlagen unter 100 kWp unwirtschaftlich werden, wenn der Nachtrag zur EEG/EnWG-Änderung in Kraft tritt. Wir bitten alle Mitglieder, die PV-Anlagen planen, um Rückmeldung, wie sie die geplanten Änderungen sehen. Bitte sendet Eure Rückmeldungen und Rechenbeispiele, die die künftige Wirtschaftlichkeit zeigen (positiv oder negativ) an folgende E-Mail-Adresse: .

GIH Empfehlung: Bitte prüft die Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Anlagen, die Ihr empfehlt, sorgfältig darauf, ob sie auf das Thema eingehen und welche Annahmen sie treffen, damit Eure Kunden keine bösen Überraschungen erleben.