Für die Heizungsförderung für Unternehmen – NWG sowie die Heizungsförderung für Kommunen – NWG kann seit Kurzem die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) erstellt werden. Hierfür ist im Online-Prüftool die Förderung „BEG Heizungsförderung – Nichtwohngebäude“ auszuwählen.
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