Für die Heizungsförderung für Unternehmen – NWG sowie die Heizungsförderung für Kommunen – NWG kann seit Kurzem die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) erstellt werden. Hierfür ist im Online-Prüftool die Förderung „BEG Heizungsförderung – Nichtwohngebäude“ auszuwählen.