Wie die KfW am 8. August bekanntgegeben hat, startet ab 27. August die Antragstellung für die BEG-Heizungsförderung für Unternehmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Auch Eigentümer:innen von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern können ab 27. August Anträge stellen.
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