Die begonnen Anträge können heute wieder im BAFA Portal nachgeholt werden.

Wir empfehlen auch die Anträge einzureichen, die aufgrund der nicht Erreichbarkeit des Portals nachzuholen und wenn möglich einen Nachweis der Nichterreichbarkeit des Portals beizufügen.

Das BWMK hat uns geschrieben, dass alle Anträge, die bis 12.08. eingehen mit Verweis auf die IT Probleme vom 07.08. wohlwollend geprüft werden. Wenn möglich Screenshots beifügen.

(GIH übernimmt keine Gewähr für den Erfolg der Anträge)

Die Änderungsbekanntmachung zur EBW /EBN Richtlinien erscheint im Bundesanzeiger. Wir konnten Sie noch nicht finden und haben das BMWK angefragt.